Der Stiftungsrat
Der Stiftungsrat entscheidet nach dem Errichtungsgesetz und der Stiftungssatzung über Angelegenheiten der Stiftung von besonderer oder grundsätzlicher Bedeutung, wie z.B. über die Zuwendungsrichtlinien, über die Berufung der Mitglieder des Zuwendungsausschusses oder über finanzielle Zuwendungen in Abweichung von den Zuwendungsrichtlinien. Ferner unterstützt, berät und überwacht der Stiftungsrat den Stiftungsvorstand bei seiner Tätigkeit.
Im Stiftungsrat sind neben dem Bayerischen Staatsminister der Justiz (Vorsitzender) die betroffenen Ministerien, die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Polizei, das Zentrum Bayern Familie und Soziales, die Anwaltschaft sowie der WEISSE RING mit jeweils einem Mitglied und der Bayerische Landtag mit Mitgliedern aus allen Fraktionen vertreten.
Der Stiftungsrat ist derzeit mit folgenden Personen besetzt:
- Georg Eisenreich (Vorsitzender; Staatsminister der Justiz)
- Hans-Werner Klotz (zuletzt Ministerialdirektor im Bayerischen Staatsministerium der Justiz
- Wilfried Krames (Ministerialdirigent im Bayerischen Staatsministerium der Jusitz)
- Reinhard Röttle (Generalstaatsanwalt in München)
- Markus Zorzi (Ministerialdirigent im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- Ewald Weber (Ltd. Kriminaldirektor im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration)
- Reiner Chwoyka (Präsident des Landgerichts Hof)
- Norbert Radmacher (Präsident des Bayerischen Landeskriminalamts)
- Dr. Norbert Kollmer (Präsident des Zentrum Bayern Familie und Soziales)
- Petra Guttenberger, MdL (CSU)
- Toni Schuberl, MdL (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Wolfgang Hauber, MdL (FREIE WÄHLER)
- Jan Schiffers, MdL (AFD)
- Stefan Schuster, MdL (SPD)
- Julika Sandt, MDL (FDP)
- Rechtsanwalt Dr. Heinz Kracht (Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Bamberg)
- Wolfgang Schwarz (Landesvorsitzender Bayern-Nord des WEISSEN RINGS)
Der Stiftungsvorstand
Der Vorstand der Stiftung Opferhilfe Bayern führt die Geschäfte der Stiftung, ihm obliegen vor allem die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Bewirtschaftung der Stiftungsmittel, die Genehmigung stattgebender Entscheidungen des Zuwendungsausschusses und die Berichterstattung und Rechnungslegung über die Tätigkeit der Stiftung. Der Vorsitzende des Vorstands vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.
Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern, die von dem Bayerischen Staatsminister der Justiz nach Anhörung des Stiftungsrats bestellt werden.
Dem Vorstand gehören an:
- Präsident des Oberlandesgerichts a. D. Peter Werndl (Vorstandsvorsitzender; zuletzt Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg)
- Präsident des Landgerichts a.D. Dr. Rainer Gemählich (stellvertretender Vorstandsvorsitzender; zuletzt Präsident des Landgerichts Nürnberg-Fürth)
- Präsidentin des Landgerichts a.D. Dr. Irene Singer
(stellvertetende Vorstandsvorsitzende;
zuletzt Präsidentin des Landgerichts Aschaffenburg)
Zuwendungsausschuss
Der Zuwendungsausschuss entscheidet über die individuelle finanzielle Unterstützung im Einzelfall. Die Mitglieder des Zuwendungsausschusses werden im Stiftungsrat für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Dem Zuwendungsausschuss gehören an:
- Präsident des Oberlandesgerichts a. D. Peter Werndl (als Vorstandsvorsitzender kraft Satzung)
- Abteilungsdirektor Alfred Zipfel-Zinn (Zentrum Bayern Familie und Soziales)
- Franz J. Pabst ( Ehemaliger Landesvorsitzender Bayern-Süd des WEISSEN RINGS)
- Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a. D. Rudolf Kellendorfer
- Direktorin Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen Christine Schäfer (Oberlandesgericht München)